Information für unsere Bewohnerinnen und Bewohner
Bewohnerinnen und Bewohner, die bisher das Haus alleine verlassen konnten, dürfen das auch weiterhin unter folgenden Auflagen.
a. Sie müssen sich bei der Pflege abmelden. Impfpass oder Genesenennachweis und negativen Schnelltestnachweis sollten Sie nicht vergessen, da in der Öffentlichkeit derzeit 2G, 2G+ oder 3G Regeln gelten.
b. Sie müssen einen medizinischen Mundschutz oder FFP-2 Masken mitnehmen und in der Öffentlichkeit die dort jeweils gültigen Hygienevorschriften einhalten. Die Verantwortung liegt hier beim Bewohner und ggf. beim begleitenden Besucher.
c. Bewohner/Innen, die auf Hilfe angewiesen sind, können von Angehörigen oder Freunden begleitet werden. Diese Termine müssen mit dem Sozialdienst abgesprochen werden, damit der Ausgang zum Wohl der Bewohner/ Innen erfolgen kann.
d. Alle Begleiter müssen dann einen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen.
e. Ohne diesen Nachweis ist keine Abholung und Begleitung möglich. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
f. Die Bewohner/Innen sollen nach Möglichkeit zu den Mahlzeiten wieder im Haus sein.
g. Sollten sich Bewohner/Innen während des Ausgangs so verhalten, dass mit Infektionen zu rechnen ist oder dass Infektionen stattgefunden haben könnten, werden wieder Maßnahmen zum Schutz der anderen Bewohnerinnen und Bewohner getroffen
Aachen, 30. November 2021
Hans-Werner Maetzing , Geschäftsführer