Corona: Aktuelle Informationen und Regelungen in unserer Einrichtung
Mit dem 1. März 2023 entfallen die vorher gültigen Testverordnungen und Besuchskonzepte. Bitte beachten Sie, dass für alle Besucher*innen und Dienstleister*innen weiterhin eine Maskenpflicht besteht. Diese Auflage besteht auch über den 1. März 2023 hinaus weiter.